
Recht auf Ganztag seit August 2026
Seit dem 1. August 2026 hat jedes Kind der ersten Klasse einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Bis zum Schuljahr 2029/30 wächst er auf alle vier Grundschulklassen. Dafür braucht es Angebote, die jede Betreuungskraft anleiten kann.
Quelle: BMBFSFJ 2026





















